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Datenschutz

Wir unterstützen sie bei der Umsetzung der neuen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO).

Mit der seit dem 25. Mai 2018 geltenden Verordnung wurde das Datenschutzrecht in Europa harmonisiert. Mit dem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hat der deutsche Gesetzgeber von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Verordnung durch nationale Regelungen zu ergänzen.

Neu in den Rechtsvorschriften sind auch die weitreichenden Sanktionierungsmaßnahmen bei Nichteinhaltung der Datenschutzvorschriften.

Was sollten Firmen jetzt unbedingt beachten?

Die Anforderungen der Datenschutzvorschriften sind für Firmen jeder Größe und Branche sehr unterschiedlich. Besonders hervorzuheben sind hier u. a. die Unternehmen und Organisationen im Gesundheitswesen, denn hier werden Gesundheitsdaten als besonders sensible personenbezogene Daten verarbeitet.

Unsere Leistungen:

Wir bieten spezifische Lösungen zur Umsetzung an.

Im ersten Schritt prüfen wir gemeinsam welche Anforderungen in Ihrem Unternehmen einzuhalten sind.

  • Ist ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen?

  • Welche Dokumentationspflichten haben wir?

  • Wurden unsere MitarbeiterInnen und Partner entsprechend der Datenschutzvorschriften eingebunden?

  • Werden unsere Kunden und Mitarbeiter ausreichend informiert?

  • Wurden unsere MitarbeiterInnen geschult?

  • Wurden die Risiken bei der Datenverarbeitung ermittelt und minimiert?

Danach geht es mit unserer Unterstützung an die Umsetzung.

Die Erarbeitung eines Datenschutzkonzeptes mit allen erforderlichen Dokumenten.

Informieren Sie sich und lassen sich ein individuelles Angebot erstellen.

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